26. April 2021

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Neue Datenpunkte im ESG-Research durch Nachhaltigkeits-Ratingagenturen erforderlich

Die bereits im Dezember 2019 verabschiedete und am 10. März 2021 in Kraft getretene EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR oder Offenlegungs-VO) gilt als einer von mehreren Eckpfeilern des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen und konkretisiert die Offenlegungspflichten für nachhaltige Finanzprodukte.

Die umfassenden und verbindlich geregelten Offenlegungspflichten adressieren vor allem Finanzmarktteilnehmer, die ESG-orientierte Finanzprodukte gemäß Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungs-VO vermarkten. Dabei werden Offenlegungspflichten in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in (vor)vertraglichen Kundeninformationen, auf der Website und in der jährlichen Berichterstattung definiert. Das bedeutet sowohl auf Ebene des nachhaltigen Anlageproduktes als auch auf Ebene des anbietenden Finanzmarktakteurs, also in der Regel: Asset Manager, Versicherungen oder Banken mit Portfoliomanagement. Zentrale Aspekte der von der EU festgelegten Offenlegungspflichten sind beispielsweise:

  • Welche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken die adressierten Finanzmarktakteure bei ihren Investitionsentscheidungen veröffentlicht haben,
  • was für ein genereller Umgang, unter der Berücksichtigung von ESG-Aspekten gemanagten Portfolien mit Nachhaltigkeitsrisiken, definiert wurde,
  • welche Methoden zur Erreichung der nachhaltigen Investitionsziele umgesetzt werden oder
  • welche möglichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen mit Investitionsentscheidungen in den gemanagten Portfolien verbunden sind.

Durch diese verordnete Transparenz zu umgesetzter Nachhaltigkeitsstrategie, verfolgten Nachhaltigkeitszielen und tatsächlich erzielter ESG-Performance soll einem Greenwashing bei der Vermarktung von nachhaltigen Produkten entgegengewirkt werden. Die für eine Umsetzung notwendigen Spezifizierungen der Inhalte, Methoden und Darstellungen von ESG-Indikatoren für die verpflichtende Offenlegung nach SFDR sind in den Regulatory Technical Standards (sog. Draft RTS) seit Anfang Februar 2021 verfügbar, jedoch noch nicht final in Kraft gesetzt.

So müssen unter anderem spätestens ab 2023 für nachhaltige Produkte, in den vorvertraglichen Informationen und im Jahresbericht, Angaben zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – den sog. PAIs (Principal Adverse Impacts) – vorliegen. Bei den PAIs handelt es sich um 18 verpflichtende Leistungskennzahlen aus den Bereichen Umwelt (13) und Soziales (5) sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten ESG-Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Anlageproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen.

Genauso wie die in der Offenlegungs-VO adressierten Finanzmarktakteure sich den neuen produkt- und unternehmensbezogene Erfordernissen in der ESG-Berichterstattung stellen müssen, wird es zukünftig auch notwendig sein, dass Unternehmen aus der sogenannten Realwirtschaft die von den Finanzmarktakteuren geforderten Informationen zu ihren Investments im Rahmen ihrer nicht-finanziellen Berichterstattung veröffentlichen. Und auch wenn die von der EU geplante Ausweitung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Umsatz umgesetzt wird, bleibt ein Problem: Das Non-Financial Reporting basiert auf dem Prinzip der Wesentlichkeit, während die Anforderungen der Offenlegungs-VO eine einheitliche und möglichst umfassende Berichterstattung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen vorsehen. Es wird also spannend zu sehen sein, ob zukünftig diese gegensätzlichen Entwicklungen trotzdem zu einem aussagekräftigeren und für den Finanzmarkt brauchbaren ESG-Reporting bei einer höheren Zahl von Unternehmen der Realwirtschaft führen wird.

Als weiterer von der Offenlegungs-VO betroffener Akteur stehen auch die Nachhaltigkeits-Ratingagenturen in der Pflicht, die in der Offenlegungs-VO definierten PAIs den Finanzmarktakteuren als Datenpunkte zur Verfügung zu stellen. imug rating sieht sich in Bezug auf diese „neuen“ regulatorischen Anforderungen gerüstet und unterstützt Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte gerne bei der Bereitstellung der geforderten ESG-Datenpunkte und dabei, die vollständigen Nachhaltigkeitsauswirkungen der einzelnen Investitionen bzw. Portfolien zu verstehen. Ein vollständiges Daten-Set, das die PAI detailgetreu abbildet, wird in Q4 2021 verfügbar sein.

Das sind Stand heute, über die für ESG-Fonds notwendigen und bereits existierenden ESG-Datenlieferungen hinaus, in erster Linie:

  • Informationen zu Metriken, die zur Bewertung von ESG-Faktoren im Rahmen der Umsetzung der nachhaltigen Anlagerichtlinien verwendet werden,
  • konkrete Daten zur Berichterstattung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI-Indikatoren) auf Produktebene und
  • Screening-Indikatoren zu Art und Umfang, wie Investments Taxonomie-konforme Aktivitäten unterstützen.

Darüber hinaus wird für die von der SFDR betroffenen Finanzmarktteilnehmer zu ermitteln sein, ob und welche Freiräume bei den Datenlieferungen existieren und wie möglichst praktikable Wege für die Datenlieferungen umgesetzt werden können.

Aber Achtung: Trotz Standardisierung bei der Transparenz darf die Individualität der Produkte nicht auf der Strecke bleiben. Über die reinen Reporting-Pflichten hinaus ist ein weiterer Schritt für die durch die SFDR adressierten Finanzmarktteilnehmer relevant: Sie sollten auch ein Verständnis zum Umgang und insbesondere zu den Reduktionsmöglichkeiten der PAIs in ihren ESG-bezogenen Portfolien entwickeln, denn die SFDR ist kein Gütesiegel für ökologisch oder ethisch korrekte Investments. Vielmehr stufen die Anbieter ihre Fonds zunächst einmal nur hinsichtlich bestimmter Transparenzanforderungen ein. Fonds, die gemäß Artikel 8 und 9 der Offenlegungs-VO berichten, dürften beispielsweise auch weiterhin in Unternehmen investieren, die vermehrt Treibhausgase emittieren oder keine Vorreiter bei der Einhaltung von Sozialstandards in der Lieferkette sind. Die Konzeption anspruchsvoller, nachhaltiger Investmentprodukte bleibt also auch in Zukunft eine Gestaltungsaufgabe, der wir uns als imug rating gerne stellen, um zusammen mit unseren Kunden tragfähige Lösungen im Sinne einer echten Nachhaltigkeit zu entwickeln.

Markus Grünewald

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